prognostica GmbH (https://www.prognostica.de/de/impressum.html) (nachfolgend prognostica) bietet Unternehmen in der Form eines Software-as-a-Service die webbasierte Predictive-Analytics-Software „future“ an. Mit dieser können Kunden ihre betrieblichen Rohdaten aufarbeiten und auf Knopfdruck aktuelle und individuelle Prognosen anhand von eigenen betrieblichen Einflussfaktoren und/oder globalen Einflussfaktoren, wie dem Wetter oder Wirtschafts- oder Branchenindikatoren erstellen. Hierdurch können Absatz-, Bedarfs-, Finanz- oder Produktionsplanungen für die Zukunft verbessert, geschäftsbeeinflussende Zusammenhänge identifiziert, Zukunftsszenarien simuliert und entsprechende Prognosen erstellt werden. Kunden haben im Rahmen der Software die Auswahl zwischen verschiedenen Modulen, die jeweils verschiedene inkludierte Anwendungen und Funktionen bieten. Die jeweiligen Anwendungen können einzeln oder in Paketen gebucht werden.
Die folgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung dieser Software und das auf die Mietdauer begrenzte Nutzungsrecht an dieser Software sowie die hierbei angebotenen Leistungen durch prognostica in der Form des Software-as-a-Service.
Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen prognostica und dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Software und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, prognostica hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
prognostica behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. prognostica wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist prognostica dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
Kunden, die einen Testcode durch prognostica erhalten haben, können die Software und deren Funktionen für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos im limitierten Umfang testen. Ein Vertragsschluss zur Nutzung der Software im Rahmen einer kostenfreien Testphase von 30 Tagen kommt durch Anlegen eines Nutzerkontos und Bestätigung der Nutzungsbedingungen zustande. Der Kunde erhält im Anschluss eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. Der konkrete Umfang ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem Angebot an den Kunden und/oder den individuellen Vereinbarungen. Die Probezeit ist entgegen § 6 Nr. 1 dieser Bedingungen kostenlos. Um diesen Probezeitraum freizuschalten, muss der Kunde den erhaltenen Testcode bei der erstmaligen Anmeldung eingeben. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Erhalt dieses Testcodes. Ein Testcode verliert seine Gültigkeit nach erstmaliger Eingabe.
Ein Vertragsschluss zur kostenpflichtigen Nutzung der Software nach Ende der kostenfreien Testphase kommt dadurch zustande, dass prognostica am Ende der Testphase den Kunden die weitere kostenpflichtige Nutzung der Software anbietet und der Kunde dieses Angebot annimmt. Die vertraglich vereinbarten Kosten entstehen nur, wenn der Kunde dem zustimmt. Sofern die Parteien vorab keine kostenlose Testphase vereinbaren, kommt der Vertragsschluss zur kostenpflichtigen Nutzung der Software durch Anlegen eines Nutzerkontos und Bestätigung der Nutzungsbedingungen zustande. prognostica hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
Innerhalb der kostenlosen Probezeit gem. § 3 Nr.1 dieser AGB kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Mindestvertragsdauer für kostenpflichtige Leistungen gem. § 3 Nr. 2 dieser AGB beträgt einen Monat. Die konkret vereinbarte Laufzeit ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem Angebot an den Kunden oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht zwei Wochen vor Vertragsende in Textform kündigt.
prognostica beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem prognostica unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
Soweit prognostica entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung (z. B. Leistungen, die zum Vertragsschluss führen oder kostenlose Beta- oder experimentelle Leistungen) erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Das Konto eines Kunden kann durch prognostica gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde:
Grundsätzlich wird ein Kunde, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Wenn das Konto eines Kunden von prognostica gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
prognostica schuldet die Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software „future“ zur Nutzung über das Internet zu dem vorgenannten Zweck. prognostica stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich (während der kostenlosen Testphase gem. § 3 Nr. 1 dieser AGB unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet prognostica die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Vertragsgegenstand können je nach beauftragter Leistung auch Supportleistungen und Schulungsleistungen sein.
prognostica stellt dem Kunden hierfür verschiedene Module ihrer Software-Lösung mit verschiedenen Anwendungen und Funktionen zur Auswahl. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von prognostica zu erbringenden Leistungen, insbesondere auch Nutzungslimitierungen, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen je gebuchtem Modul auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem Angebot und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien.
Für eine vollumfängliche Nutzung der Software muss das Endgerät des Kunden dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation und/oder dem Anlegen des Kundenkontos verlangt werden und sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss ergeben. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Verwendung der Software ist erforderlich.
Der Kunde hat die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit Leistungen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss und dem Angebot ergeben, hinzu zubuchen. prognostica weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sich die geschuldeten Leistungen ausschließlich aus diesen Leistungsbeschreibungen ergeben und etwaige sonstige Versprechen auf der Webseite keine Geltung erlangen. Die Vergütung, die hierfür entstehen, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen. Die Laufzeit dieser hinzugebuchten Leistungen richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages gem. § 3 Nr. 4 dieser Bedingungen. Etwaige zusätzlich beauftragte Leistungen können separat unter Zugrundelegung der in diesen Bedingungen vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden und haben keinen Einfluss auf den Hauptvertrag.
Bei Erweiterung des Funktionsumfangs um neue Leistungen, wird der Kunde hierüber in Textform informiert und kann entscheiden, inwieweit er eine Nutzung von Zusatzleistungen ebenfalls beauftragt.
Der Kunde ist sich bewusst, dass prognostica keinen Erfolg in Bezug auf die Güte der Prognosen und/oder hinsichtlich bestimmter Prognose- bzw. Analyseergebnisse und/oder Verbesserungen der Produktionsplanungen oder sonstiger Absatzerfolge schuldet und damit diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen kann. Derartige Erfolge können objektiv betrachtet nicht versprochen werden, da diese maßgeblich von den hochgeladenen Daten des Kunden sowie Abhängigkeiten und Faktoren bestimmt werden, auf die prognostica keinen Einfluss nehmen kann. Auch bestimmte Prognosen, die in der Vergangenheit erstellt wurden, geben keine Garantie für eine zukünftig erzielbare Güte. Dem Kunden ist ebenfalls bewusst, dass das Ergebnis von Prognosen auch durch Updates der Software und/oder sonstige Einflussfaktoren unterschiedlich ausfallen kann. Indikatoren, die zur Ermittlung der Prognosen verwendet werden, werden in der Form benutzt, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegen. Bereitgestellte Indikatoren können auch nachträglich geändert werden.
prognostica schuldet nicht die dauerhafte Speicherung von Daten, die der Kunde zur Erstellung von Prognosen in die Software hochlädt oder von erzeugten Analyseergebnissen und stellt explizit kein Speichersystem für eine dauerhafte Speicherung zur Verfügung. Der Kunde ist selbst für die Speicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie den Ergebnissen verantwortlich und sichert seine Daten regelmäßig. Der Kunde kann seine Analyseergebnisse unmittelbar im Anschluss an die Analyse in ein gängiges Format (z. B. csv für Tabellen, svg für Grafiken) herunterladen.
prognostica schuldet gegenüber dem Kunden keine Supportleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit prognostica gegenüber dem Kunden Schulungsleistungen und/oder Wartungs- oder Supportleistungen schuldet, wird prognostica ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. prognostica schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere bei Schulungsleistungen kein konkreter Lernerfolg geschuldet ist, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können, da diese maßgeblich in der Lernbereitschaft des Schulungsteilnehmers liegen.
prognostica bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn prognostica aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software und derer Funktionalitäten. prognostica kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. prognostica beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche identifizierte Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
Für die Leistungserbringung vonseiten prognostica ist eine Registrierung des Kunden nach § 5 dieser AGB erforderlich.
prognostica darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.
Kommt prognostica mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn prognostica eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von prognostica oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen.
Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei prognostica eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Ein Kunde kann für sich jeweils nur ein Konto anlegen.
Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Nutzerkontos an sich ist kostenlos.
Der Kunde verpflichtet sich, prognostica für die Überlassung der Software das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem Angebot, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und/oder nach diesen Bedingungen.
Die Vergütung wird je nach gewählter Zahlart mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
prognostica stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode an die vom Nutzer bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse oder per Post zu. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto von prognostica ein.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber prognostica in Textform zu erheben. Rechnungen von prognostica gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist prognostica dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von prognostica bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die prognostica auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 8 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
prognostica ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von prognostica und des Kunden für den Kunden vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. prognostica wird dem Kunden die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu der Preiserhöhung gemäß § 6 Nr. 9 dieser AGB, ist prognostica dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen oder zu den neuen Bedingungen fortzusetzen, wenn ihr die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unter den bisherigen Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.
prognostica darf die Vergütung gemäß § 6 Nr. 9 dieser AGB höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes im Wirtschaftszweig WZ 2008: 58.29. 62 & 63.1 : IT-Dienstleistungen (derzeit veröffentlicht in Quartalszahlen vom Statistischen Bundesamt) geändert hat. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt an seine Stelle derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index, der die Entwicklung des Erzeugerpreises für Dienstleistungen der Informationstechnologie am ehesten abbildet. Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand.
Die Pflichten des Kunden ergeben sich insbesondere aus Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auch darüber hinaus zu erforderlicher Mitarbeit verpflichtet.
Die über die Software und deren Schnittstelle bezogenen Daten dürfen durch den Kunden nur zu in diesem Vertrag geregelten Zwecken in einem marktüblichen Umfang sowie zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages verwendet werden. Dem Kunden ist es untersagt, die von prognostica zur Verfügung gestellte Schnittstelle und/oder die bereitgestellten Indikatoren zum Aufbau und Betrieb einer eigenen Datenbank zu verwenden. Der Kunde darf Datenbanken und/oder Teile daraus ausschließlich zum Vertragszweck abfragen und nicht dauerhaft in IT-Systemen (auch nicht Teile), die von dem Kunden oder von Dritten betrieben werden, speichern und/oder zwischenspeichern. Insbesondere das sog. Crawlen der Datenbank ist nicht gestattet. Bei einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung der API ist prognostica berechtigt, die API zu sperren. Eine rechtsmissbräuchliche Verwendung liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 7 Nr.2 bis 3 dieser AGB genannten Pflichten vor.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht prognostica eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen gemäß den Angaben auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html vor Vertragsschluss, zu.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer der Software auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Verletzt der Kunde oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann prognostica ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für prognostica, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist prognostica dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. prognostica ist dazu berechtigt in diesem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber prognostica geltend machen, wird prognostica den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, prognostica insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, prognostica bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit prognostica kein Mitverschulden zur Last fällt.
Der Kunde haftet dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten zu solchen Zwecken erstellt werden.
prognostica erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei der Bereitstellung der Software schuldet prognostica die branchenübliche Sorgfalt. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität einer Software richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite https://www.prognostica.de/de/future-leistungen.html bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
prognostica gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. prognostica haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. prognostica schuldet keine Erreichbarkeit ihrer Server während vorab angekündigter Wartungsintervalle, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Ausfälle der Servererreichbarkeit während dieser Zeiten lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Ebenfalls erfolgt bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von prognostica liegenden Störung keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet prognostica keinerlei Mindestverfügbarkeiten.
Die Haftung von prognostica für Mängel an den kostenlosen Diensten (z. B. Leistungen, die zum Vertragsschluss führen oder kostenlose Beta- oder experimentelle Leistungen) ist auf den Fall beschränkt, dass prognostica gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch prognostica. Die Haftung von prognostica für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass prognostica gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen prognostica beinhaltet, ist ausgeschlossen.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von prognostica zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von prognostica ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet prognostica insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von prognostica gehört.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder prognostica durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von prognostica zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
Der Kunde wird prognostica bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von prognostica durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von prognostica für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Die Mängelbeseitigung durch prognostica kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er/sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist prognostica berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von prognostica.
prognostica ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. prognostica ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
prognostica haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet prognostica nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von prognostica.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Sämtliche Inhalte der Software von prognostica sind urheberrechtlich geschützt.
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von prognostica zur Verfügung gestellten Leistungen gehen an den Kunden jeweils nur unter der Bedingung der Zahlung des monatlichen Mietzinses über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich prognostica zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei prognostica. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Rechte an dem Sourcecode der Software.
Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software und Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von prognostica über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.
Der Kunde räumt prognostica für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Software von prognostica ein.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an prognostica überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von prognostica zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt prognostica von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. prognostica ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.
prognostica ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
Änderungen der vereinbarten Termine für Schulungen oder sonstige Leistungen sind aus sachlichem Grund möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
prognostica behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese in Folge des Ausfalles eines Mitarbeiters, der für die Durchführung der Schulungen zuständig ist, nicht durchgeführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig durch prognostica abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.
Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens prognostica nicht zustande, wird prognostica den Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.
Wird ein Termin seitens prognostica endgültig abgesagt, wird keine Vergütung berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Ein vereinbarter Termin muss vom Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls fällt die volle Vergütung an.
Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit dies nicht nachweislich unverschuldet vom Kunden ist.
Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Abbruch unverschuldet war.
Im Übrigen ist der Vertrag über die Durchführung von Schulungen nicht ordentlich kündbar. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
prognostica ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
Während der Erbringung der Leistungen durch prognostica, insbesondere zur Registrierung, Erstellung und Verwaltung des Nutzerkontos wird der Kunde nach personenbezogenen Daten gefragt. Diese Daten werden ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG erhoben und verwendet. Der Umfang, der Zweck und die Art der Verwendung von personenbezogenen Daten ergehen aus der Datenschutzerklärung von prognostica.
Der Kunde hat ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf ihm bekanntwerdende personenbezogene Daten von Dritten, sorgfältig und gewissenhaft zu beachten, sofern er mit Hilfe der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet. Der Kunde verarbeitet in diesem Fall diese personenbezogenen Daten als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr.7 DSGVO mit den entsprechend einhergehenden Pflichten. prognostica verarbeitet personenbezogene Daten Dritter nur dann als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden gem. Art. 28 DSGVO, sofern ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs.3 DSGVO zwischen prognostica und dem Kunden vereinbart wird. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist durch den Kunden bei Vertragsschluss von prognostica anzufordern, sofern der Kunde beabsichtigt, personenbezogene Daten Dritter mit Hilfe der Software zu verarbeiten.
Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung etwaiger Verträge fort.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von prognostica in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 12.04.2023
Ihr Partner für Predictive Analytics und Data Science.
Weitere Angaben, u. a. zum Datenschutz, finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklärung.
© 2024 prognostica GmbH